Wenn es um das Nachbarrecht geht dann werden leider oft auch Katzen zum Streitthema mit denen sich die Rechtssprechung beschäftigen muss. Dabei kommen Fragen zum Nachbarrecht Katzen auf den Tisch, die es eigentlich gar nicht geben sollte.
In den folgenden beiden Fällen wurden solche Fragen an Rechtsanwälte gestellt und auch von ihnen beantwortet. Und dabei erscheint besonders der zweite Fall unwirklich. Denn die Achtung vor Tieren sollte eigentlich jedem Kind so früh wie möglich beigebracht werden und zur Selbstverständlichkeit gehören.
Das ist zumindest meine Meinung zu diesem Thema. Aber lies nun selbst und bilde dir deine eigene Meinung. Und das sind die Fragen.
Nachbarrecht Katzen. Der erste Fall
Mein Nachbar hat einen sehr aggressiven Kater, der meinen Kater anfällt und schon mehrfach verletzt hat. Wohin kann ich mich wenden, wenn von dem Tier Gefahr ausgeht?
Wenn der Kater des Nachbarn bei Ihnen einen Schaden anrichtet, ist der Tierhalter dafür haftbar. Das heißt, er muss notfalls die Tierarztkosten übernehmen. Im Sinne einer gütlichen Einigung suchen Sie bitte zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn.

Der zweite Fall
Dürfen Nachbars Kinder unseren Kater mit Softair-Waffen beschießen?
Das Eindringen Ihres Katers auf das Nachbargrundstück ist eine Beeinträchtigung. Deshalb ist das Vertreiben erlaubt, aber unter Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Beschießen ist also verboten.
Anmerkung der Katzenfreundewelt
Strafbar ist es Katzen mit Steinen zu bewerfen, mit Waffen zu beschießen und Giftköder auszulegen. Erlaubt ist dagegen das Vertreiben der Katze und das Bespritzen mit Wasser ohne das das Tier jedoch Schaden nimmt.
Quelle: Sächsische Zeitung
Nachbarrecht Katzen. Und was denkst du über diese Fälle?
Also für mich als Katzenliebhaber bleiben bei beiden Fällen zum Thema Nachbarrecht Katzen noch Fragen offen. Und besonders beim zweiten Fall fragt man sich unwillkürlich, ob die Frage ernst gemeint ist. Wie denkst du darüber?
(Artikel aktualisiert im September 2017)
Beschießen??? Also ehrlich!!! Nein, natürlich. Als ich die Überschrift las, war mir die Antwort klar. Vertreiben, wenn der Kater nicht im Garten geduldet wird, das ist okay, wenn man – wie oben bereits geschrieben – den tierschutzrechtlichen Bestimmungen folgt. Aber das dürfte es auch schon gewesen sein…
LG
Malina!
Gegenfrage: Darf ich Nachbars Kinder mit Softairwaffen beschießen?
Man möge mir diese Frage verzeihen (und natürlich ist die Antwort klar!), aber allein die Tatsache, dass es Kinder gibt, die tatsächlich auf so eine Idee kommen, lässt mir das Messer in der Tasche aufgehen. Welche Werte werden denn da vermittelt??
Tja, dass mit den Tierarztkosten wird schwer umzusetzen sein … denn man muss ja erst einmal beweisen können, dass Nachbars Kater auch der Täter war und das ganze angezettelt hat und dieser sich nicht nur gewehrt hat, weil der eigene Kater die Klopperei eigentlich angefangen hat.
LG Frauke
Genau der Gedanke kam mir auch Frauke, dass es schwierig zu beweisen ist.
LG Gabi